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EU-Kommission schlägt Reform des verpflichtenden Emissionshandels vor

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  • vor 17 Stunden
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Aktualisiert: vor 45 Minuten

Industrieentlastung und neue Dekarbonisierungsimpulse – Rückenwind oder Bremsmanöver für den Klimaschutz?


©martin33 | stock.adobe.com


Die Europäische Kommission hat Mitte Juli einen Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung des verpflichtenden EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) vorgelegt. Mit der vorgeschlagenen Reform soll einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa gestärkt und gleichzeitig die Erreichung der europäischen Klimaziele bis 2040 unterstützt werden. Vorgesehen sind unter anderem ein langsamerer Rückgang der Emissionsobergrenze, zusätzliche Mittel für die industrielle Dekarbonisierung, veränderte Regeln für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen sowie neue Mechanismen für internationale CO2-Zertifikate und die permanente CO₂-Entnahme. First Climate hat die wichtigsten Elemente des Vorschlags und ihre mögliche Bedeutung für Unternehmen zusammengefasst.


Langsamerer Rückgang der Emissionsobergrenze

Die Gesamtmenge der im EU ETS verfügbaren Emissionsberechtigungen soll auch künftig sinken, jedoch langsamer als bislang vorgesehen. Nach dem Vorschlag soll der jährliche Reduktionsfaktor zwischen 2031 und 2035 bei 3,7 Prozent und ab 2036 bei 1,7 Prozent liegen.


Dadurch würden mehr Emissionsberechtigungen im Markt verbleiben als nach dem bisherigen Reduktionspfad vorgesehen. Dies könnte insbesondere energieintensive Unternehmen kurzfristig entlasten und den Preisdruck begrenzen. Die tatsächliche Preisentwicklung hängt jedoch auch von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Emissionen der erfassten Sektoren ab. Zugleich besteht das Risiko, dass ein geringerer Kostendruck auch den Anreiz zur schnellen Dekarbonisierung abschwächt.


Mehr Mittel für die industrielle Dekarbonisierung

Für die industrielle Transformation sieht der Vorschlag umfangreiche Fördermittel vor, unter anderem über eine neue Bank für industrielle Dekarbonisierung sowie den Innovationsfonds. Über die geplante Industrial Decarbonisation Bank sollen insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro für Dekarbonisierungsprojekte bereitgestellt werden. Ein zusätzlicher Investment Booster soll bereits vor 2030 erste Investitionen unterstützen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten mindestens 50 % bestimmter nationaler ETS-Einnahmen gezielt in die industrielle Dekarbonisierung lenken.


Unternehmen werden künftig nur dann kostenlose ETS-Zertifikate zugeteilt, wenn sie genehmigte Investitionspläne zur Dekarbonisierung vorweisen können. Dadurch wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten stärker an konkrete, nachweisbare Transformationsmaßnahmen gekoppelt.


Nutzung internationaler Klimaschutzzertifikate ab 2036

Ab dem Jahr 2036 sollen zusätzlich hochwertige internationale Klimaschutzzertifikate eine begrenzte Rolle im EU ETS spielen. Diese sollen über die Vermarktung von bis zu 260 Millionen EU-Emissionsberechtigungen finanziert und über einen zentralen Beschaffungsmechanismus erworben werden. Die konkreten Qualitäts- und Zulassungskriterien sollen erst später festgelegt werden.


Carbon Dioxide Removals (CDR) erhalten erstmals eine Rolle im ETS

Daneben ist ein eigener Mechanismus für permanente CO₂-Entnahmen innerhalb der Europäischen Union vorgesehen. So werden erstmals permanente CO₂-Entnahmen in das EU ETS aufgenommen, die durch die Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF)-Verordnung der Europäischen Union zertifiziert sind. Damit schafft die EU einen Marktzugang für ausgewählte CO2-Senkentechnologien aus der Europäischen Union selbst. Dies könnte die Nachfrage nach europäischen CDR-Technologien wie DACCS und BECCS stärken und gerade für „Hard-to-Abate“-Sektoren, also besonders energieintensive Industrien, relevant und nutzbar werden.


Änderungen für Luftfahrt und CBAM-Sektoren

Im Bereich Luftverkehr hält die EU-Kommission weiterhin am Internationalen Luftfahrt-Klimaschutzsystem CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) fest. Zugleich soll das EU ETS ab 2029 auf weitere Flüge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum zu Zielen außerhalb Europas ausgeweitet werden. Zudem will die EU nachhaltige Flugkraftstoffe weiter fördern.


Auch der Abbau der kostenlosen Zuteilung für vom CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) erfasste Sektoren soll verlangsamt werden. Ein Teil der kostenlosen Zuteilung soll bis 2037 bestehen bleiben und erst 2038 vollständig auslaufen.


Reform der Marktstabilitätsreserve 

Die EU-Kommission schlägt darüber hinaus auch eine Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve (MSR) vor. Konkret geht es darum, dass Mechanismen wie die automatische Löschung überschüssiger Zertifikate angepasst oder ausgesetzt werden könnten, wodurch mehr Zertifikate im System bleiben und Preisspitzen am CO2-Markt abgefedert werden könnten. In der Konsequenz würden dadurch mehr Zertifikate im System verbleiben und der Preisdruck sinken. Für die Industrie bringt diese Steuerung zwar mehr Planungssicherheit und Entlastung in der Transformationsphase; andererseits könnte ein dauerhaft hohes Zertifikateangebot das CO₂-Preissignal schwächen und somit nötige Klimaschutzinvestitionen verzögern. 


Eine Einordnung von First Climate  

„Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im Blick hat. Es wäre jedoch ein Trugschluss zu glauben, Europa könne es sich leisten, beim Klimaschutz Tempo herauszunehmen. Jede Emissionsminderung, die heute unterbleibt, muss später unter größerem Zeitdruck und zu höheren Kosten nachgeholt werden.


Wenn verpflichtende Vorgaben langsamer verschärft werden, gewinnt freiwilliges unternehmerisches Engagement zusätzlich an Bedeutung. Es darf jedoch nicht zur Aufgabe der bereits engagierten Unternehmen werden, eine politische Ambitionslücke allein zu schließen. Freiwillige Klimafinanzierung muss konsequente Dekarbonisierung und einen ambitionierten regulatorischen Rahmen ergänzen, nicht ersetzen.


Dass CO₂-Senken künftig im EU ETS angerechnet werden können, ist ein richtiger und überfälliger Schritt. Wenn die Kommission diesen Zugang jedoch auf Nischentechnologien verengt, die in der Praxis bislang kaum marktfähig sind, dann wird hier ein enormes Potenzial verschenkt. Es braucht an dieser Stelle echte Technologieoffenheit und die Einbindung von Lösungen wie der Pflanzenkohle, die sofort einsetzbar sind und jetzt zum Klimaschutz beitragen können“, kommentiert Wolfgang Brückner, Managing Director der First Climate Projektentwicklung GmbH. 


Der Reformvorschlag der EU-Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten vorgelegt, die dem Vorschlag erst noch ihre Zustimmung erteilen müssen. Wir werden Sie an dieser Stelle zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. 



Was ist das europäische Emissionshandelssystem?

Das EU ETS ist ein verpflichtendes Cap-and-Trade-System. Die Europäische Union legt eine Obergrenze für die Emissionen der erfassten Sektoren fest. Unternehmen müssen für ihre verifizierten Emissionen eine entsprechende Anzahl an EU-Emissionsberechtigungen abgeben. Eine Berechtigung steht für das Recht, eine Tonne CO₂-Äquivalent auszustoßen. EU-Emissionsberechtigungen sind daher nicht mit freiwilligen Carbon Credits gleichzusetzen. Da ihre Gesamtmenge schrittweise reduziert wird, entsteht ein CO₂-Preis und damit ein wirtschaftlicher Anreiz zur Emissionsminderung.


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