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Was bedeuten die CSRD-Berichtspflichten?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine bedeutende neue EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der Europäischen Union grundlegend verändert. Die CSRD zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und dadurch einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu leisten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Unternehmen in Deutschland über die wichtigsten Aspekte der CSRD-Berichtspflichten wissen müssen. 


Was bedeuten die CSRD-Berichtspflichten?
© Jacob Lund - stock.adobe.com

Hintergrund der CSRD 

Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die seit 2014 in Kraft ist. Die NFRD verpflichtet bestimmte große Unternehmen, nicht-finanzielle Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (engl. Environmental, Social, Governance – ESG) zu veröffentlichen. Kritiker bemängelten jedoch schon früh, dass der Kreis der durch die NFRD verpflichteten Unternehmen nicht groß genug sei und dass die Berichtspflichten nach der NFRD generell nicht weit genug reichen würden. Die CSRD wurde deshalb im April 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, um diese Lücken zu schließen und die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern

 

Wer ist betroffen? 

Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich, was bedeutet, dass viele Unternehmen, die bisher keine nicht-finanziellen Berichte erstellen mussten, jetzt ebenfalls berichtspflichtig werden. Dazu gehören nun: 

 

große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:  

  • mehr als 250 Mitarbeiter

  • mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und/oder

  • eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro 


börsennotierte Unternehmen, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), mit Ausnahme von Mikro-Unternehmen, sofern diese mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:  

  • mehr als 10 Mitarbeitende 

  • mehr als 900.000 Euro Umsatz und/oder 

  • eine Bilanzsumme von mehr als 450.000 Euro 


Unternehmen außerhalb der EU mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU, die einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR erzielen und bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

              

Die Berichtspflicht gemäß CSRD wird dabei stufenweise eingeführt, um den Unternehmen genügend Zeit zur Anpassung zu geben. Für die hier genannten Klassen von Unternehmen gelten deshalb jeweils unterschiedliche Fristen. 

 

Zeitplan und Umsetzung 

Die CSRD trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und musste in allen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. In Deutschland hat das Bundesministerium der Justiz im März den Referentenentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht; Verbände und Betroffene hatten bis zum 19. April Gelegenheit, Stellung gegenüber dem Entwurf zu beziehen. Nach der Verkündung des Gesetzes, die spätestens am 6. Juli erfolgen muss, werden dann in Deutschland, wie auch in den anderen EU-Staaten, die folgenden Regelungen gelten. Die genannten Daten beziehen sich dabei auf das jeweilige Geschäftsjahr, über das berichtet werden muss – die Berichterstattungspflicht tritt jeweils im Folgejahr in Kraft:   

 

ab 2024

Große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen erstmals nach den neuen CSRD-Vorgaben berichten. 


ab 2025

Alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen kommen hinzu.

 

ab 2026

Börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen folgen. 


ab 2028

Unternehmen aus Drittländern müssen auch den CSRD-Berichtspflichten nachkommen. Das trifft zu, wenn sie mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. EUR mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten. 

 

Was muss berichtet werden? 

Ein wichtiges Element der CSRD ist die Festlegung einheitlicher Berichtsstandards durch die zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS), sie detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung festlegen. Die Berichterstattung muss dabei sowohl qualitative als auch quantitative Daten umfassen. Unternehmen müssen Informationen in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Governance offenlegen. Durch die ESRS werden in den drei Teilbereichen unter anderem Standards für die Berichterstattung zu folgenden Themenbereichen definiert:

 


Umwelt Icon CSRD

Umwelt 

Treibhausgasemissionen: Angaben zu direkten und indirekten Emissionen (Scope 1, 2 und teilweise Scope 3

Energieverbrauch: Informationen über den Gesamtenergieverbrauch und den Anteil erneuerbarer Energien 

Wasser- und Ressourcennutzung: Daten zu Wassernutzung, Abfallmanagement und Ressourceneffizienz 

Biodiversität: Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Biodiversität (und umgekehrt) und Maßnahmen zu deren Schutz,

Umweltverschmutzung:

Angaben zu Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion 

 


Soziales Icon CSRD

Soziales 

Arbeitsbedingungen: Informationen zu Löhnen, Arbeitszeiten, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmerrechten 

Diversität und Inklusion: Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Statistiken zu Arbeitsunfällen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit 

Ausbildung und Entwicklung: Investitionen in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter sowie deren berufliche Entwicklung 

 


Governance Icon CSRD

Governance 

Unternehmensethik: Angaben zu ethischen Grundsätzen und Verhaltensregeln im Unternehmen 

Korruptionsbekämpfung: Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption und Bestechung 

Interne Kontrollen und Risikomanagement: Beschreibung der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagements 

 

Über welche Bereiche im Falle des einzelnen Unternehmens genau berichtet werden muss, wird individuell im Rahmen einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse festgelegt. Diese Analyse definiert, welche der verschiedenen ESRS im Einzelfall anzuwenden sind und ist deshalb für das CSRD-Verfahren von großer Bedeutung. 

 

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Vorteile der CSRD 

Die Einhaltung der CSRD-Berichtspflichten bietet Unternehmen mehrere Vorteile. Durch die umfassende und transparente Berichterstattung können sie das Vertrauen von Investoren, Kunden und weiteren Stakeholdern stärken. Dies führt zu einer verbesserten Reputation und kann langfristige Geschäftsbeziehungen fördern. Nachhaltige Geschäftspraktiken verschaffen den Unternehmen zudem einen Wettbewerbsvorteil und eröffnen neue Marktchancen, da Nachhaltigkeit ein zunehmend entscheidendes Kriterium bei Kaufentscheidungen von Verbrauchern und bei der Vergabe von Aufträgen ist.

 

Eine gründliche Nachhaltigkeitsberichterstattung hilft Unternehmen außerdem, sowohl Umwelt-, Sozial- als auch Governance-Risiken frühzeitig zu erkennen und ihre Strategie zum Risiko-Management dementsprechend vorausschauend anzupassen. Langfristig können sie durch nachhaltige Praktiken und Prozesse Kosten einsparen, beispielsweise durch Energie- und Ressourceneffizienz sowie beim Vermeiden von Umweltschäden und den damit verbundenen Kosten. Diese Vorteile verdeutlichen, dass die Einhaltung der CSRD-Berichtspflichten nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen darstellt, nachhaltiger und zukunftsfähiger zu wirtschaften. 

 


Die Herausforderungen der CSRD-Berichtspflichten mit First Climate meistern 

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch erhebliche Chancen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung und zur Stärkung der Marktposition. Durch frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung können Sie die neuen Berichtspflichten erfolgreich umsetzen und von den damit verbundenen Vorteilen profitieren. First Climate unterstützt Sie mit der CSRD-Beratung gern bei der Umsetzung der neuen Richtlinie. Wir helfen Ihnen beispielsweise bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, Gap-Analyse und der Entwicklung eines konkreten Aktionsplans. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf! 

 

Mehr zu den First Climate-Serviceangeboten rund um die CSRD-Berichterstattung erfahren Sie auf unserer CSRD-Website.


  

 

6 Fragen rund um CSRD 


Wofür steht CSRD?

CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive – auf Deutsch: Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. 

Warum wurde die CSRD eingeführt?

Welche Unternehmen müssen den CSRD-Berichtspflichten nachkommen? 

Wird die Einhaltung der CSRD überwacht? 

Welche Unterschiede gibt es zwischen der NFRD und der CSRD? 

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Umsetzung der CSRD? 



 



Jonathan Schwieger Head of GHG Accounting and Climate Reporting

Über den Autor

Jonathan Schwieger ist Consultant für unternehmerische Klimastrategien und Head of GHG Accounting & Climate Reporting bei First Climate. In dieser Funktion unterstützt er Kundinnen und Kunden aus dem privaten Sektor bei der Umsetzung ihrer Klimaziele und verantwortet die Team-Aktivitäten im Bereich der CO2-Bilanzierung sowie der freiwilligen und gesetzeskonformen Nachhaltigkeits-Berichterstattung. Bevor er 2015 bei First Climate einstieg, war Jonathan beim Clean Energy Trust (CET) in Chicago tätig, einem regionalen Cleantech-Impact-Investor und Business Accelerator.



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