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Der Vorschlag für das EU-Omnibuspaket: Wie geht es weiter mit der CSRD und der EU-Taxonomie?

Autorenbild: FC-NewsteamFC-Newsteam

Letzte Aktualisierung: 07.03.2025  Bitte beachten Sie, dass wir diesen Beitrag kontinuierlich auf Basis der jeweils neusten verfügbaren Informationen aktualisieren.  

EU Omnibus Proposal
©Rh2010 - stock.adobe.com

Wichtige Änderungen der EU-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Seit der ersten Ankündigung des Entwurfs für die Verschlankung der europäischen Regeln für das Nachhaltigkeits-Reporting durch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im November des vergangenen Jahres, haben Unternehmen und Nachhaltigkeitsexperten in ganz Europa gespannt auf das sogenannte EU-Omnibuspaket gewartet. Am 26. Februar 2025 wurde der Entwurf schließlich als Teil der umfassenderen EU-Initiative „Competitive Compass“ vorgeschlagen, die zum Ziel hat, unternehmerische Belange und die Nachhaltigkeitsziele des europäischen Green Deal besser in Einklang zu bringen. 


Das Omnibuspaket zielt darauf ab, die EU-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, die insbesondere durch die folgenden Richtlinien definiert werden:   

  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), 

  • EU-Taxonomie-Verordnung,  

  • die Europäische Lieferkettenrichtlinie, Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD),  

  • den CO2-Grenzausgleichsmechanismus; Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) 


Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem jetzt vorgeschlagenen Regelungspaket um einen Entwurf handelt, der jetzt die EU-Gesetzgebungsorgane durchlaufen muss und dabei höchstwahrscheinlich weitere Änderungen erfahren wird. Während die Details also bei Weitem noch nicht in Stein gemeißelt sind, so können die potenziellen Folgewirkungen des Omnibuspakets für die betroffenen Unternehmen doch gravierend sein.


Die wichtigsten (möglichen) Änderungen bei der CSRD 

  

  1. Ca. 80% der bisher verpflichteten Unternehmen sollen von der CSRD-Berichtspflicht befreit werden.  



    Für die Berichtspflicht nach der CSRD sollen in Zukunft die folgenden Schwellenwerte gelten:   Unternehmen der ersten Welle: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (unterlagen bislang der Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2024) bleiben unverändert berichtspflichtig nach der CSRD. 

    Unternehmen der zweiten und dritten Welle: Die Regelungen der CSRD würden gemäß den vorgeschlagenen Änderungen nur noch gelten für Unternehmen mit  

    >1000 Beschäftigten UND einem Umsatz von >50 Mio. EUR  ODER alternativ einer Bilanzsumme von >25 Millionen EUR. 


  2. Verlängerte Fristen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung  

    Für Unternehmen der ersten Welle, die bereits mit der Berichterstattung nach der CSRD begonnen haben, ist im Omnibuspaket keine Änderung vorgesehen. Sie werden damit auch in Zukunft in gewohnter Weise berichtspflichtig sein.  


    Für Unternehmen der zweiten und dritten Welle schlägt die EU-Kommission allerdings eine Verschiebung der Frist für die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts um zwei Jahre vor. Demnach würden Unternehmen der zweiten Welle erst ab dem Jahr 2028 (statt wie bisher 2026) der Berichtspflicht unterliegen.   


  3. Vereinfachte CSRD-Berichtsanforderungen 

    Branchenspezifische Berichtsstandards würden entfallen. 

    Es wären in Zukunft ca. 25% weniger Datenpunkte als bisher zu berücksichtigen. 


  1. Option einer freiwilligen Berichterstattung für KMU im Rahmen der CSRD  

Für den Fall, dass keine Berichtspflicht mehr besteht, können Unternehmen künftig ihre

Nachhaltigkeitsdaten nach einem vereinfachten freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlichen. Die EFRAG hat dazu im Dezember des vergangenen Jahres den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non- listed SMEs (VSME) vorgelegt. 



Die wichtigsten (möglichen) Änderungen bei der EU-Taxonomie  


  1. Die EU-Taxonomie wäre in Zukunft für viele Unternehmen freiwillig.  

Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 450 Mio. EUR wäre die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie in Zukunft freiwillig.     


  1. Reduzierung der Datenpunkte 

    Nach dem aktuellen Stand des Omnibuspakets würde die Zahl der Datenpunkte, über die in Zukunft berichtet werden muss, um rund 70% reduziert.  


  1. Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle von 10%:

    Künftig sollen für Unternehmen eine 10% Wesentlichkeitsschwelle für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten, die im Rahmen der EU-Taxonomie bewertet und berichtet werden müssen.


Current Status of the EU Omnibus

Um es noch einmal zu betonen: Beim EU-Omnibuspaket handelt es sich um einen Vorschlag; keine der hier aufgeführten Veränderungen sind bislang gültig oder bindend und es ist durchaus wahrscheinlich, dass die gemachten Vorschläge im Rahmen des weiteren Prozesses noch angepasst werden. Die EU-Kommission hat das EU-Parlament und den EU-Rat gebeten, das vorgeschlagene Omnibuspaket vorrangig zu behandeln. Dennoch wird der jetzt anstehende Gesetzgebungsprozess noch Zeit in Anspruch nehmen – Monate oder vielleicht sogar Jahre.

Which Stage is the Omnibus Legislation at?


Proposal der EU-Kommission. (26. Feb. )

⚪ EU-Parlament prüft (mögliche Änderungen am Vorschlag)  

⚪ EU-Rat mit Vertretern der Mitgliedstaaten (mögliche Änderungen am Vorschlag)   

Falls Änderungen vorgeschlagen werden, zweite und/oder dritte Lesung und Überprüfung  

Endabstimmung und Verabschiedung (wenn Parlament und Rat zustimmen)    

Wenn angenommen, Umsetzung in nationales Recht  



 

Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?   

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich die weitere Entwicklung nicht mit Gewissheit vorhersagen. Für viele Unternehmen ist die Frage, ob und inwieweit sie zukünftig noch berichtspflichtig sein werden und wie sie jetzt reagieren sollten, schwierig zu beantworten. Angesichts der derzeitigen Ungewissheit können Entscheidungen nur im Einzelfall und unter sorgfältiger Berücksichtigung aller relevanten Variablen getroffen werden.  


Sie benötigen Unterstützung bei der Bestimmung Ihres weiteren Kurses? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.      






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