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EmpCo-Richtlinie: Was Unternehmen wissen müssen

Writer: FC-Newsteam
FC-Newsteam
Jun 30
5 min read

Updated: 15 hours ago

CO2-Zertifikate, Klima-Claims und Nachhaltigkeitskommunikation


©wahyuni | stock.adobe.com


Ab dem 27. September 2026 gelten in Europa neue Regeln für Unternehmen, die über Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen kommunizieren. Ab diesem Datum wird die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo)“ wirksam und verändert, wie Unternehmen über Umweltziele, Nachhaltigkeitsleistungen und klimabezogene Produktvorteile kommunizieren dürfen.


Wie verändert die EmpCo-Richtlinie die Klimakommunikation?

Das Ziel der Richtlinie ist eindeutig: Verbraucher sollen besser vor unklarer oder irreführender Umweltkommunikation geschützt werden. Für Unternehmen bedeutet das strengere Anforderungen an die Nachweisbarkeit von Klima- und Umweltaussagen. Das betrifft nicht nur einzelne Claims, sondern auch Labels, Siegel, Symbole, Produktnamen, Verpackungsdesigns und andere Elemente.


Aussagen wie „klimafreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „nachhaltig“ müssen künftig klarer belegt werden. Vage oder nicht nachweisbare Umweltaussagen sind unter dem neuen Rechtsrahmen nicht mehr zulässig. Der Maßstab verschiebt sich damit von allgemeinen Botschaften hin zu konkreten, überprüfbaren Informationen.


Weg von allgemeinen Claims – hin zu konkreten Informationen

In der Praxis bedeutet das: Allgemeine Umweltslogans sollten durch konkrete Informationen ersetzt oder auf demselben Medium klar und hervorgehoben erläutert werden. Die zugrunde liegenden Aussagen müssen nachvollziehbar und belegbar sein.


Beispiel:


❌ „Klimafreundliche Verpackung“


Diese Aussage ist sehr allgemein und lässt offen, welcher konkrete Umweltvorteil gemeint ist. Ohne eine klare und hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium oder den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung ist sie daher nicht zulässig.


✅ „100 % des Stroms, der für die Herstellung dieser Verpackung verwendet wird, stammen aus erneuerbaren Energiequellen.“


Diese Aussage ist konkret, messbar und überprüfbar. Verbraucher können nachvollziehen, worin der behauptete Umweltvorteil besteht.



Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten

Es ist davon auszugehen, dass Umweltaussagen und ihre Konformität mit der EmpCo-Richtlinie künftig noch stärker von Verbraucherschutzorganisationen, NGOs und Wettbewerbern geprüft werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig analysieren, welche Claims, Labels und Marketingmaterialien sie aktuell nutzen – und in welchen Kontexten diese zum Einsatz kommen.


„Anstatt abzuwarten, bis Behörden oder Wettbewerber aktiv werden, sollten Unternehmen proaktiv prüfen, wo sich die EmpCo-Richtlinie auf ihre Kommunikation auswirkt. Eine genaue Analyse der Ist-Situation ist dafür der erste Schritt in Richtung Compliance: Welche Claims, Labels und Marketingmaterialien werden aktuell genutzt – und wo kommen sie zum Einsatz?“

Susanne Peindl

Managing Director and Legal Counsel First Climate






Wichtig ist: Die Wirkung von EmpCo geht weit über einzelne Nachhaltigkeitsaussagen hinaus. Da die Richtlinie Umweltkommunikation breit auslegt, können auch Verpackungsdesigns, Farben, Bildwelten, Labels, Symbole sowie Produkt- und Markennamen betroffen sein, wenn sie einen Umweltvorteil nahelegen.



EmpCo: Wichtiger Hinweis für Kunden

Klimaschutzmaßnahmen und ihre glaubwürdige Kommunikation gehören eng zusammen. Deshalb unterstützen wir unsere Kunden auch mit ergänzenden Kommunikationsangeboten. Mit Inkrafttreten der neuen EmpCo-Vorgaben am 27. September 2026 ändern sich die Rahmenbedingungen dafür. Für unsere Kunden sind insbesondere zwei Punkte relevant:


Labels und Logos

Die EmpCo verschärft die Anforderungen an Kennzeichnungen, die Umweltaussagen vermitteln oder als Nachhaltigkeitssiegel verstanden werden können. Wir geben die davon betroffenen Produktlabels deshalb ab sofort nicht mehr aus.


Bereits bereitgestellte Kennzeichnungen sollten ab dem 27. September 2026 nicht mehr in der Verbraucherkommunikation eingesetzt werden, sofern wir ihre weitere Nutzung nicht ausdrücklich bestätigt haben. Bitte überprüfen Sie insbesondere Produktverpackungen und -etiketten, Websites und Onlineshops, soziale Medien, Werbeanzeigen und Broschüren.


Produktnamen

Auch Produktnamen können als Umweltaussage verstanden werden, wenn sie einen Umweltvorteil des Produkts selbst nahelegen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn der zusätzliche Klimaschutzbeitrag durch den Erwerb und die Stilllegung von CO₂-Zertifikaten geleistet wird, ohne die Eigenschaften des gelieferten Produkts zu verändern.


Für uns bedeutet das: Wir werden die Bezeichnung „Ökogas“ künftig nicht mehr für entsprechende Erdgasprodukte verwenden. Vergleichbare Produktnamen sollten ebenfalls überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der zusätzliche Klimaschutzbeitrag sollte stattdessen separat und konkret erläutert werden.


Diese Anpassungen betreffen ausschließlich die Kommunikation. Die zugrunde liegenden Produkte, Klimaschutzaktivitäten, CO₂-Zertifikate und Nachweise bleiben davon unberührt. Über die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen kann weiterhin konkret, nachvollziehbar und belegbar informiert werden.


Bei Fragen zu Kennzeichnungen, Produktnamen oder Ihrer aktuellen Kommunikation kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an impact@firstclimate.com.



Dürfen Unternehmen nach Inkrafttreten der EmpCo weiterhin über Klimaschutz kommunizieren?


Kurz gesagt: ja – allerdings ändern sich einige Anforderungen.


Eine wichtige Unterscheidung der EmpCo ist die zwischen produktbezogenen Umweltaussagen und allgemeiner unternehmerischer Nachhaltigkeitskommunikation.


Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ dürfen künftig nicht mehr verwendet werden, wenn sie allein auf dem Kauf von CO2-Zertifikaten beruhen. Entscheidend ist die Wirkung der Aussage: Verbraucher dürfen nicht den Eindruck gewinnen, ein Produkt habe durch den Erwerb oder die Stilllegung von CO2-Zertifikaten eine neutrale oder positive Umweltwirkung.


Gleichzeitig bleibt die Kommunikation über freiwillige Klimafinanzierung und die Unterstützung hochwertiger Emissionsminderungs- oder Carbon Removal-Projekte weiterhin möglich und auch wichtig.


In diesem Sinne ist die EmpCo kein vollständiger Bruch mit der bisherigen Entwicklung, sondern führt eine Diskussion weiter, die den freiwilligen Markt bereits seit Jahren prägt: Klimakommunikation muss transparenter, konkreter und nachvollziehbarer werden. Dazu gehört auch, pauschale Klimaneutralitätsaussagen zu vermeiden, wenn diese allein auf CO₂-Zertifikaten beruhen.


First Climate unterstützt diese Entwicklung seit Langem und empfiehlt Unternehmen bereits seit mehreren Jahren, den Fokus weg von produktbezogenen Neutralitätsclaims und hin zu transparenteren Formen der Klimafinanzierung und Beitragskommunikation zu verschieben. Zugleich müssen unter der EmpCo auch bestehende Kommunikationsformate, Labels und Nachweise neu bewertet und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.


Die entscheidende Frage lautet also nicht: „Dürfen wir über Klimaschutz sprechen?“ Sondern: „Wie können wir darüber transparent, korrekt und belastbar kommunizieren?“

Künftig wird es stärker darum gehen, konkrete Klimaschutzmaßnahmen transparent einzuordnen: Welche Klimastrategie verfolgt ein Unternehmen? Welche Emissionen werden reduziert? Welche Klimabeiträge werden geleistet? Und welche freiwilligen Maßnahmen gehen über regulatorische Anforderungen hinaus?


Mehr über EmpCo erfahren


Wie können Unternehmen ihr Klimaschutzengagement unter den Bedingungen der EmpCo künftig kommunizieren?

Die EmpCo-Richtlinie definiert vor allem, welche Aussagen künftig nicht mehr oder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein werden. Weniger eindeutig ist bislang, wie Unternehmen ihr klima- und nachhaltigkeitsbezogenes Engagement in Zukunft konkret kommunizieren sollten, um EmpCo-konform zu handeln. Viele Fragen der praktischen Anwendung lassen derzeit noch Interpretationsspielraum und werden sich voraussichtlich erst durch behördliche Praxis und Rechtsprechung in konkreten Fällen weiter klären.


Aktuell ist es deshalb schwierig, belastbare Empfehlungen für alle konkreten Anwendungsfälle abzuleiten. Unternehmen sind gut beraten, ihre Klima- und Nachhaltigkeitskommunikation sorgfältig zu gestalten und im Zweifel eher zurückhaltend zu formulieren. Entscheidend ist, dass Aussagen spezifisch, belegbar und für Verbraucher nachvollziehbar sind.


Wenn ein Unternehmen beispielsweise ein Klimaschutzprojekt durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten unterstützt, können unter anderem folgende Angaben relevant sein: Informationen zum unterstützten Projekt, zum angewendeten Standard, zum Umfang der Finanzierung, zur Nutzung der CO₂-Zertifikate und zur Rolle des Beitrags innerhalb der übergeordneten Klimastrategie.

Die EmpCo-Richtlinie betrifft nicht nur textliche Umweltaussagen. Auch für Umweltlabels, Siegel und Zertifizierungslogos in der verbrauchergerichteten Kommunikation gelten künftig klare Anforderungen. Nachhaltigkeitslabel dürfen grundsätzlich nur noch verwendet werden, wenn sie entweder von einer öffentlichen Stelle eingeführt wurden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das transparente Kriterien sowie eine unabhängige externe Überwachung vorsieht.


Für Unternehmen bedeutet das: Labels, Siegel oder labelähnliche Symbole, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten künftig nicht mehr in der verbrauchergerichteten Kommunikation eingesetzt werden. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Label gut erklärt wird, sondern ob es strukturell den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entspricht.


Unternehmen sollten daher alle Logos, Siegel, Icons, Badges und Zertifizierungszeichen überprüfen, die in ihrer Kommunikation verwendet werden. Denn auch visuelle Elemente können als Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitslabel verstanden werden, wenn sie Verbraucher eine bestimmte Umweltleistung oder Nachhaltigkeitsvorteile nahelegen.

Die neuen speziellen EmpCo-Vorgaben betreffen vor allem geschäftliche Kommunikation gegenüber Verbrauchern. Reine B2B-Kommunikation ist davon nicht in gleicher Weise erfasst. Allerdings gelten auch dort weiterhin die allgemeinen Anforderungen an wahrheitsgemäße und nicht irreführende Werbung. Entscheidend sind daher stets die Zielgruppe und der konkrete Kontext der Kommunikation.



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