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Was das Klima- und Innovationsgesetz für Schweizer Unternehmen bedeutet

Aktualisiert: 26. Juni

Fördertopf von über 1 Mrd. CHF für innovative Dekarbonisierungs- und Negativemissionsprojekte / Anträge werden seit dem 1. Juni registriert 

Lesen Sie mehr in unserem Experten-Blog von Luzia Bieri, David Moosmann, Jonathan Schwieger, Federico Cavallucci und Felix Zaussinger


Science-Based Targets für KMU
©Ipsimus - stock.adobe.com

Die Schweiz hat sich ein ambitioniertes Klimaziel gesetzt: Netto-Null bis 2050 – und zwar sowohl insgesamt als auch für jedes einzelne Unternehmen. Das betrifft mindestens die Bereiche Scope 1 und 2, also alle direkten Emissionen, die ein Unternehmen selbst kontrollieren kann, sowie indirekte Emissionen aus dem Bereich Energieversorgung. Damit verbunden ist ein schrittweiser Ausstieg aus den fossilen Energieträgern in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Industrie.  


Mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) unterstützt der Bund Unternehmen gezielt bei der Umsetzung innovativer Projektvorhaben zur Emissionsverminderung und der Anwendung von Negativemissionstechnologien (NET). Dafür stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 1,2 Mrd. CHF bereit. Die Einreichung von Förderanträgen ist seit dem 1. Juni 2025 möglich. Wir beleuchten in diesem Blog, welche Fördermöglichkeiten sich für Unternehmen jetzt bieten und worauf es beim KlG-Förderprogramm besonders zu achten gilt.  


Attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmen  

Förderfähig sind nach dem KlG bzw. der zugehörigen Klimaschutz-Verordnung (KlV) insbesondere Demonstrationsanlagen und neuartige Technologien zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen.  


Das Besondere: Die Fördermittel decken sowohl anteilige Investitions- als auch Betriebskosten ab und können damit ein entscheidender Hebel sein, um innovative, aber kapitalintensive Klimaschutzprojekte umzusetzen. Die maximale Förderquote beträgt 50%. Anträge auf Förderung können sowohl als Direkteingaben, wie auch im Rahmen von thematischen Ausschreibungen gestellt werden.  


Direkteingaben 

Unternehmen sowie Branchenverbände können Finanzhilfen für neuartige Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen oder zur Speicherung von CO2 beantragen. Dafür muss ein Netto-Null-Fahrplan vorgelegt werden, mit dem die Dekarbonisierungsziele und die entsprechenden Massnahmen dokumentiert werden. Diese sogenannten Direkteingaben für die Förderung können flexibel erfolgen und sind nicht fristgebunden.  


Thematische Ausschreibungen  

Zu besonders relevanten Technologien oder Prozessen kann der Bund Finanzhilfen über thematische Ausschreibungen vergeben. Unternehmen und Branchenverbände können sich im Rahmen solcher Ausschreibungen auf die Finanzhilfen bewerben.  

 

KMU können Kooperationen nutzen 

Auch für kleine und mittlere Unternehmen bietet das KlG Optionen. Unternehmen können sich selbstorganisiert zusammenschliessen und gemeinsam ein Gesuch für Finanzhilfe stellen, oder innerhalb einer Branche über den Branchenverband ein Gesuch um Finanzhilfe für ein Branchenprogramm einreichen. Dafür ist die Erarbeitung eines Netto-Null-Fahrplans bzw. eines Branchenfahrplans Voraussetzung. 

 

Netto-Null-Fahrplan: Strategische Klimaplanung als Voraussetzung für die Förderfähigkeit 

Unternehmen sollten sich unbedingt frühzeitig und umfassend mit der Dekarbonisierung ihrer Geschäftsabläufe befassen, denn ein detaillierter Netto-Null-Fahrplan ist Voraussetzung für den Zugang zu den Fördermöglichkeiten des KlG. Darüber hinaus kann er auch als Transitionsplan nach Art. 3 der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange dienen sowie als Dekarbonisierungsplan für Betriebe mit Verminderungsverpflichtung (nach Art 31a CO2-Gesetz). Der Netto-Null-Fahrplan ist deshalb in mehrfacher Hinsicht von zentraler Bedeutung.  


Die Schweiz ist eines der ersten Länder, das einen Aufbaupfad für Negativemissionen in Unternehmen gesetzlich verankert hat. Negativemissionen können entweder direkt in einem Unternehmen erzeugt werden oder über den Kauf von Bescheinigungen nach CO2-Gesetz bilanziert werden.



Ein Netto-Null-Fahrplan muss unter anderem enthalten:   

  1. Detaillierte Treibhausgasbilanzierung für die Bereiche Scope 1 & 2 (Scope 3 optional). 

  2. Analyse von Anlagen & Prozessen im IST-Zustand.  

  3. Analyse technischer Lösungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen oder zur Erzeugung von Negativemissionen.   

  4. Absenkpfad bis 2050 mit Zwischenzielen 2030/2040.  

  5. Aufbaupfad für Negativemissionen (Erzeugung in Unternehmen oder Bescheinigungen nach CO2-Gesetz). 

  6. Massnahmenplan mit Massnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und der Erzeugung von Negativemissionen, welche die Einhaltung des Absenkpfades und des Aufbaupfades ermöglichen.  


Fazit: Jetzt handelnschnell sein lohnt sich! 


Unternehmen, die sich für die Förderung nach dem KlG interessieren, sollten schnell handeln. Denn obwohl die Fördertöpfe aktuell mit 1,2 Milliarden CHF gut gefüllt sind, ist absehbar, dass der Wettbewerb um den Zugang zu den verfügbaren Mitteln hoch sein wird. Die Förderung steht maximal für sechs Jahre zur Verfügung und Anträge auf Förderung werden seit dem Monatswechsel am 1. Juni registriert.   


Mit über 25 Jahren Erfahrung gehört First Climate zu den führenden Unternehmen in der Schweiz und weltweit, wenn es um die Berechnung von Emissionsbilanzen, die Definition von Klimazielen und -strategien, und die Entwicklung zertifizierter Klimaschutzprojekte geht.  


Wir bieten Unternehmen unser Fachwissen und unsere Expertise für die Erstellung von Netto-Null-Fahrplänen, die Entwicklung und Begleitung von Branchenprogrammen, und die Entwicklung von NET-Aufbaupfaden und NET-Projekten an.  


Unsere ExpertInnen sind offiziell gelistet auf der „Beraterliste Netto-Null-Fahrpläne“ des BFE: 




Unser Experten-Team zum Klima- und Innovationsgesetz (KlG)

Luzia Bieri                           Head of Compliance Switzerland and Carbon Standards
Luzia Bieri Head of Compliance Switzerland and Carbon Standards
Jonathan Schwieger         Head of Climate Strategies
Jonathan Schwieger Head of Climate Strategies
David Moosmann         Senior Advisor Compliance Switzerland and Carbon Standards
David Moosmann Senior Advisor Compliance Switzerland and Carbon Standards
Federico Cavallucci  Senior Consultant for Corporate Climate Strategies
Federico Cavallucci Senior Consultant for Corporate Climate Strategies

Wie First Climate Unternehmen im Rahmen des KlG auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel unterstützt  


Erstellung von Netto-Null-Fahrplänen  

Mit über 25 Jahren Erfahrung gehört First Climate zu den führenden Unternehmen in der Schweiz und weltweit, wenn es um die Berechnung von Emissionsbilanzen, Definition von Klimazielen und -strategien, und die Entwicklung zertifizierter Klimaschutzprojekte geht. Wir bieten Unternehmen und Branchenverbänden unser Fachwissen und unsere Expertise für die Erstellung von Netto-Null-Fahrplänen an.   


Unsere ExpertInnen sind offiziell gelistet auf der „Beraterliste Netto-Null-Fahrpläne“ des BFE.

Branchenprogramme

First Climate unterstützt Branchenverbände bei der Entwicklung und dem Management von Branchenprogrammen gemäss KlG. Wir bringen dafür mehr als 10-jährige Erfahrung in der Entwicklung, Auditierung und dem Management von Kompensations-programmen nach dem Schweizer CO2-Gesetz mit. Unter anderem entwickelten und betreuen wir erfolgreich Programme, die Massnahmen zur Emissionsreduktion durch neuartige Dünger oder die Vermeidung von Methanemissionen auf Deponien fördern.  


Entwicklung von NET-Aufbaupfaden und NET-Projekten

Schwer vermeidbaren Emissionen soll durch die Umsetzung oder Finanzierung von geeigneten NET-Projekten nach einem festen Fahrplan ein gleichwertiger Klimanutzen gegenübergestellt werden. Wir begleiten Unternehmen bei der Entwicklung eines Aufbaupfads für Negativemissionen, inklusive Projektentwicklung und Sourcing von nationalen und internationalen Bescheinigungen. Dafür bringen wir Erfahrung in der Entwicklung von CO2-Senkenprojekten nach Artikel 5 des CO2 Gesetzes sowie internationaler Projekte nach Art. 6 des Klimaschutzabkommens von Paris mit.


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