Europa brüstet sich in der Welt mit seinem Emissionshandel. Ein EU-Gericht schockiert jetzt mit einem Urteil zugunsten Polens und Estlands. Die mögliche Folge: Die Länder dürfen deutlich mehr CO2 ausstoßen als bisher vorgesehen. Der CO2-Preis bricht ein.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz zugunsten Polens und Estlands hat den CO2-Preis am Mittwoch um teilweise fünf Prozent einbrechen lassen. Das zweithöchste Gericht in der EU erklärte die von der Brüsseler Kommission verhängten Kürzungen der Nationalen Allokationspläne (NAPs) für nichtig. Die NAPs legen fest, wie viel Emissionsrechte die Regierung des jeweiligen Staates den Unternehmen zuteilt. Die Urteile haben das Aktenzeichen T-183/07 und T-263/07.
Die EU-Kommission kann rechtliche Mittel einlegen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das werde sie jetzt genau prüfen, sagte eine Kommissionssprecherin . "Wir werden alles unternehmen, um die Integrität des europaweiten Emissionshandels zu schützen und die durch die Entscheidung entstandene Unsicherheit möglichst verringern."
Signalwirkung für andere Länder
In Europa gibt es seit 2005 den Europäischen Emissionshandel (EU ETS). Dabei erhalten Unternehmen Zertifikate, die sie zum Ausstoß von Kohlendioxid berechtigen. Das Prinzip besteht darin, die Zertifikate knapp zu halten, um damit die Treibhausgasemissionen zu senken. Ein Unternehmen, das zu wenig Rechte hat, kann entweder Wertpapiere zukaufen oder den eigenen Ausstoß durch Einsparungen verringern.
In der ersten Handelsperiode teilten die Regierungen zu viele Zertifikate zu. Für die zweite Phase, die sich von 2008 bis 2012 erstreckt, ging die EU-Kommission deutlich härter vor und forderte von den Nationalstaaten Nachbesserungen. Im Fall Polens verhängte sie eine Kürzung um 27 Prozent gegenüber dem ursprünglichen NAP, im Fall Estlands forderte sie sogar 48 Prozent weniger. Dagegen klagten die Länder.
Zahlreiche Unsicherheitsfaktoren
Für den Emissionshandel ist die Gerichtsentscheidung eine schlechte Nachricht. Er stellt einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar. Ungeklärt ist auf internationaler Ebene momentan, wie es nach 2013 weitergeht. Dann läuft das Kioto-Protokoll aus. Ob sich die Länder auf der Konferenz in Kopenhagen im Dezember auf eine Nachfolgeregelung einigen können, ist zweifelhaft.
Für zusätzliche Irritationen sorgte vor kurzem die Suspendierung der größten Prüfgesellschaft Société Générale de Surveillance UK (SGS). Sie verfizierte Klimaschutzprojekte. Die Folge: Die Projekte verzögern sich, den Unternehmen entstehen finanzielle Risiken. "Wir warten auf Kopenhagen, SGS wurde suspendiert - und jetzt das. Es erhöht die Unsicherheit zusätzlich", sagte Tuomas Rautanen, Experte beim Projektentwickler First Climate und ehemaliger Berater beim Europäischen Parlament.
Kommission hat ihre Kompetenzen überschritten
Das Urteil könnte Signalwirkung haben. Ähnliche Klagen Tschechiens, Litauens, Lettlands, Rumäniens und Bulgariens liegen bereits vor. Insgesamt geht es um eine Kürzung ihrer Gesamtzuteilung in Höhe von knapp 75 Millionen Rechten pro Jahr. Im Fall Polens und Estlands stehen 80 Millionen und 10 Millionen Rechte auf dem Spiel. Ein Recht steht für eine Tonne CO2-Ausstoß.
Aus Sicht der Richter hat die Kommission ihre Kompetenzen überschritten. Zwar sei die Behörde allein dafür verantwortlich, die Allokationspläne der Mitgliedsstaaten zu kontrollieren und sie gegebenenfalls abzulehnen. Sie könne aber nicht "beanspruchen, dass sie aufgrund dieser Zuständigkeit eine Obergrenze für die Gesamtzahl der zuzuteilenden Zertifikate festlegen kann", heißt es im Urteil zu der polnischen Klage. Vielmehr sei es an jedem einzelnen EU-Land, auf Grundlage seines Plans und im Einklang mit der Richtlinie über die Gesamtzahl und Zuteilung der Zertifikate zu entscheiden.
Durch die Festlegung eines Grenzwerts für die Gesamtmenge von Zertifikaten habe sich die Kommission praktisch an die Stelle des Mitgliedsstaats gesetzt, rügen die Richter im Urteil zur Klage Estlands. Sie verweisen zudem darauf, dass der EU-Vertrag den Mitgliedsländern bei Richtlinien aus dem Politikfeld Umwelt Spielraum einräumt, was die "Wahl der Form und der Mittel" zur Umsetzung der Vorgaben angeht.
Preiseinbruch an den Märkten
An den Märkten wurde die Entscheidung äußerst ernst genommen. Der CO2-Dezember-Future an der European Climate Exchange notierte zur Mittagszeit um 3,9 Prozent tiefer, der Spotkontrakt an der Pariser Bluenext lag ebenfalls mit 3,9 Prozent im Minus und wurde bei 13,16 Euro je Tonne gehandelt.
"Der starke Preiseinbruch kann unserer Einschätzung nach auf die Reaktion von Finanzinstituten auf die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Klagen Polens und Estlands gewertet werden", sagten die CO2-Experten von Unicredit. "Ob dies nun dazu führt, dass diese Rechte zusätzlich ausgegeben werden, ist aber bislang unklar. Der Markt scheint jedoch eine zusätzliche Ausgabe dieser Rechte zu erwarten."
Source: www.ftd.de/politik/europa/:klimaschutz-eu-gericht-sorgt-fuer-aufruhr-im-emissionshandel/50014028.html

