First Climate stellt alle nötigen Unterlagen zusammen und hilft seinen Kunden, die notwendigen nationalen und internationalen Genehmigungen einzuholen, um ein Projekt als Joint Implementation (JI)-Projekt nach dem Kyoto-Protokoll registrieren zu lassen.
Ob ein Projekt unter Track 1 oder Track 2 durchgeführt wird, kommt darauf an, ob das Gastland nur drei oder alle sechs Kriterien für JI-Projekte erfüllt. Wir helfen Projekteigentümern zu entscheiden, für welchen Track ein Projekt geeignet ist.
Unter Track 2 ist die Projektdokumentation (Project Design Document, PDD) das zentrale Dokument, anhand dessen über die Zulassung eines Projekts als JI-Projekt entschieden wird. Je nach Komplexität des Projekts erstellen wir das PDD nach internationaler Best Practice auf Wunsch für unsere Kunden.
First Climate unterstützt Projekteigentümer und -entwickler dabei, die offizielle Genehmigung für ihr Projekt von den für JI-Projekte zuständigen nationalen Behörden (Designated Focal Points, DFP) des Gast- und Investorlandes zu bekommen. Die Zustimmung beider Länder ist Voraussetzung für die letztendliche Genehmigung des Projekts.
Wenn ein Projekt unter Track 2 durchgeführt wird, koordinieren und überwachen wir für unsere Kunden die Prüfung der Projektdokumentation durch externe akkreditierte Umweltgutachter, sogenannte Accredited Independent Entities (AIE). Wir helfen dabei einen zeitnah verfügbaren und kostengünstigen Prüfer zu finden.
Durch seinen Bericht bestätigt das prüfende Unternehmen, dass das Projekt alle Anforderungen erfüllt. Daraufhin reicht es das Projekt beim JI-Aufsichtsausschuss (JI Supervisory Committee, JISC) zur abschließenden Genehmigung ein. First Climate unterstützt diesem Genehmigungsprozess und sorgt dafür, dass alle offene Fragen mit dem Ausschuss oder den zuständigen nationalen Behörden geklärt werden, so dass ein Projekt so schnell wie möglich anerkannt werden kann.
Nach Implementierung des Projektes müssen die zuvor geschätzten Emissionsminderungen überprüft werden. Bei komplexen Projekten leistet der zuständige First Climate-Experte vor Ort bei der Emissionskontrolle Unterstützung. Die Monitoringdaten müssen in einem jährlichen Monitoringbericht zusammengestellt werden.
Unter Track 2 müssen die von einem Projekt erreichten Emissionsminderungen durch eine zweite Prüfung bestätigt werden. Ein Umweltgutachter prüft die Emissionsminderungen anhand des Monitoringberichts. Track 1 erfordert ein ähnliches Vorgehen. Bei Bedarf unterstützt First Climate seine Kunden im Verifizierungsprozess.
Sobald die endgültige Genehmigung vorliegt, werden die JI-Emissionszertifikate (Emission Reductions Units, ERUs) vom Register des Gastlandes auf das Konto des Projektträgers übertragen. Dabei wird eine Ausstellungsgebühr erhoben.
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